Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Galvanek Bau GmbH, handelnd unter der Marke „heizhandel.de“
Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Galvanek Bau GmbH, Am Steinbruch 3, 91466 Gerhardshofen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 19189 (nachfolgend „Verkäufer“), handelnd unter der Marke „heizhandel.de“, und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Verkäufer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
  5. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, abrufbar unter heizhandel.de/agb.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Produkten auf der Website heizhandel.de sowie in sonstigen Werbematerialien des Verkäufers stellt kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
  2. Der Käufer kann eine unverbindliche Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular auf heizhandel.de an den Verkäufer richten. Auf Grundlage dieser Anfrage erstellt der Verkäufer ein individuelles Angebot.
  3. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum.
  4. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  5. Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Käufers.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Es gelten keine Katalog- oder Listenpreise.
  2. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Der Verkäufer behält sich vor, bei Neukunden oder bei Auftragswerten über 5.000,00 EUR netto Vorauskasse oder Teilzahlung vor Lieferung zu verlangen.
  4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  6. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer.

§ 4 Lieferung und Versand

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferung wird durch den Hersteller oder einen vom Verkäufer beauftragten Logistikpartner durchgeführt. Der Verkäufer bleibt in jedem Fall vertraglicher Vertragspartner des Käufers.
  2. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich bei Lieferzeitangaben um unverbindliche Richtwerte. Der Verkäufer wird den Käufer über absehbare Verzögerungen unverzüglich informieren.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
  4. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über (§ 447 BGB). Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
  5. Versandkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Höhe der Versandkosten wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
  6. Wird die Abnahme der Ware durch den Käufer verzögert oder verweigert, gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und nach angemessener Fristsetzung anderweitig zu verwerten.
  7. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Lieferschwierigkeiten des Herstellers und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Der Verkäufer wird den Käufer über solche Umstände unverzüglich unterrichten. Dauert die Störung länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Rücknahme der Vorbehaltsware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich.
  4. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Etwaige Ansprüche aus der Versicherung tritt der Käufer hiermit in Höhe der gesicherten Forderung an den Verkäufer ab.
  6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt (Freigabeklausel). Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrügen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang, schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Feststellung, schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Diese Fristverkürzung gilt nicht für (a) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (b) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers sowie (c) für Rückgriffsansprüche des Käufers im Rahmen der Lieferkette gemäß §§ 478, 479 BGB (Unternehmerregress).
  3. Liegt ein Mangel vor, hat der Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) wählt der Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen.
  4. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen.
  5. Die vom Verkäufer gelieferten Produkte können einer eigenständigen Herstellergarantie des jeweiligen Herstellers (z. B. Viessmann Climate Solutions SE) unterliegen. Diese Herstellergarantie besteht unabhängig von und zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Die Bedingungen der Herstellergarantie richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Der Verkäufer unterstützt den Käufer auf Wunsch bei der Abwicklung von Herstellergarantieansprüchen, ist jedoch nicht selbst Garantiegeber.
  6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Installation durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder mangelhafte Bauarbeiten zurückzuführen sind.

§ 7 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Die Haftung des Verkäufers ist, soweit sie nach den vorstehenden Bestimmungen dem Grunde nach beschränkt werden kann, der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der jeweiligen Bestellung begrenzt.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt sind.
  2. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Rückgabe und Stornierung

  1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Verkäufer ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB liefert.
  2. Die Rücknahme von mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich auf Kulanzbasis und liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn die Ware sich in originalverpacktem und unbeschädigtem Zustand befindet und die Rückgabe innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich beim Verkäufer angemeldet wird.
  3. Bei einer Rücknahme auf Kulanzbasis ist der Verkäufer berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr (Restocking-Fee) von bis zu 20 % des Netto-Warenwertes einzubehalten, mindestens jedoch 50,00 EUR.
  4. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte Produkte sowie Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet sind.
  5. Die Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die bis zur Stornierung entstandenen Kosten sowie einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Netto-Auftragswerts in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Fürth, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers, 91466 Gerhardshofen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer im Einzelfall (einschließlich mündlicher Nebenabreden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand: April 2026